Printcolor AG
Welschloh 299
8965 Mutschellen/Berikon Aargau CH
+41 (0)56 648 85 85
+41 (0)56 648 85 00
suchen

Druckfarben für die Spielzeugindustrie

Druckfarben für die Spielzeugindustrie

Schadstoffarme Farben sind heute eine wichtige Voraussetzung für den Einsatz in allen Bereichen der Druckindustrie. Verschärfte Anforderungen gelten u. a. für das Bedrucken von Bedarfsgegenständen, Lebensmittelverpackungen, medizinischen Artikeln und in der Spielzeugindustrie. Gerade letztere ist diesbezüglich speziell gefordert, erkunden Babys und Kleinkinder ihr Spielzeug durch Tasten und vielfach auch mit dem Mund durch Lutschen und Knabbern. Das erfordert höhere Sicherheitsanforderungen insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von Chemikalien in Druckfarben für Spielzeug:

Seit Jahren existieren in diesem Bereich daher Normen und Anforderungen zur Sicherheit von Spielzeug. Sie sollen die Einhaltung einheitlicher Sicherheitsstandards in der Europäischen Union gewährleisten. Diese Spielzeugrichtlinie ist in RL 2009/48/EG beschrieben. Die Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten chemischen Sicherheitsanforderungen wird im Detail auch über die Normenreihe EN 71 (Sicherheit von Spielzeug) geregelt. Zum Einfärben und Bedrucken von Spielzeug bzw. Spielzeugbestandteilen ist dies primär die EN 71-3:2019. 

Grenzwerte für die Migration von Elementen aus Spielzeugmaterialien gemäss DIN EN 71-3:2019:

  Migrationswert
 Element Kategorie I
mg/kg
Kategorie II
mg/kg
Kategorie III
mg/kg
 Aluminium 5625 1406 70000
 Antimon  45 11.3 560
 Arsen  3.8 0.9 47
 Barium  1500 375 18750
 Bor  1200 300 15000
 Cadmium  1.3 0.3 17
 Chrom (III)  37.5 9.4 460
 Chrom (VI)  0.02 0.005 0.053
 Cobalt  10.5 2.6 130
 Kupfer  622.5 156 7700
 Blei  2.0 0.5 23
 Mangan  1200 300 15000
 Quecksilber  7.5 1.9 94
 Nickel  75 18.8 930
 Selen  37.5 9.4 460
 Strontium  4500 1125 56000
 Zinn  15000 3750 180000
 Organozinn  0.9 0.2 12
 Zink  3750 938 46000

Die erlaubten Migrationswerte sind vom Typ des Spielzeugmaterials abhängig und werden gemäss der obenstehenden Tabelle in drei Kategorien unterteilt. Bedruckte Spielzeuge fallen in der Regel unter Kategorie III. Aufgrund der zum Teil sehr niedrigen Grenzwerte, die im Bereich von Spurenverunreinigungen bzw. ubiquitären Mengen liegen, ist eine Gewährleistung der Einhaltung dieser Werte ohne Analyse des bedruckten Endproduktes nicht möglich. Entsprechende Analysen können von akkreditierten Laboratorien (z. B. SQTS, SGS Institut Fresenius, Intertek, TÜV) durchgeführt werden. Verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei einem Spielzeug ist der Spielzeughersteller.

Basierend auf den Kenntnissen der eingesetzten Rohmaterialien und bei fachgerechter Verarbeitung der Druckfarben bietet Printcolor verschiedene Produkte an, mit denen die Richtlinie 2009/48/EG und somit auch EN 71-3:2019 eingehalten werden können. Mit Laboruntersuchungen kann dies am fertigen Produkt bestätigt werden. 

Druckfarben für die Spielzeugindustrie - EN 71-3:2013